Der Besteller ist für die Zufahrt verantwortlich, für allfällige Schäden an Plätzen und Strassen wird jede Haftung abgelehnt. Wird beim Abladen ein unrichtig deklarierter Inhalt festgestellt, werden anfallende Kosten nachbelastet. Das Volumen basiert auf den Feststellungen des Fahrers und wird auf dem Lieferschein festgehalten.
Die Mulden sind durch den Besteller zu signalisieren und gegebenenfalls zu beleuchten. Werden Mulden unsachgemäss behandelt, haftet der Besteller bei Schäden für allfällige Kosten für die Instandstellung.